Am 16. Jänner 2018 hat die Europäische Kommission die lang erwartete europäische Strategie für Kunststoffe veröffentlicht, die einen maßgeblichen Teil der europäischen Kreislaufwirtschaft darstellt.
Die geplanten Maßnahmen sollen die Umwelt schützen und gleichzeitig die Grundlagen für eine neue Kunststoffwirtschaft schaffen. Durch Änderungen im Produktdesign und in der Herstellung werden Wiederverwendung, Reparatur und Recycling erleichtert und nachhaltigere Materialien entwickelt.
Der Fachverband hat Statements zur Kunststoff-Strategie im Rahmen einer Presseaussendung veröffentlicht.
Laut Kommission werden europaweit nur rund 30 Prozent der Kunststoffabfälle für Recycling gesammelt und Rezyklate finden derzeit noch viel zu wenig Eingang in Produkte. Mit der Novelle der Verpackungs-Verordnung müssen bis zum 31. 12. 2025 die Hälfte aller Kunststoffverpackungen, bis zum 31.12.2030 gar 55 % recycelt werden, ausgehend von einem Istzustand von 34% stofflicher Verwertung in Österreich. Bis 2030 sollen nach der Kunststoff-Strategie alle Kunststoffverpackungen wiederverwendbar oder kosteneffizient recycelt werden können. Die technische Machbarkeit und Abgestimmtheit der Ziele sind dabei die größten Herausforderungen. Mehr Rezyklate am Markt müssen schließlich mit einem größeren Rezyklatanteil in Produkten einhergehen. Dies soll unter anderem durch neue Vorschriften für Verpackungen erreicht werden – verpflichtende Rezyklat-Quoten werden jedoch ablehnend bewertet.
Bei allen angedachten Handlungsoptionen ist eine Analyse der ökologischen und sozioökonomischen Konsequenzen von Alternativen immens wichtig. Nur so wird sichergestellt, dass sowohl Umwelt als auch Gesellschaft tatsächlich profitieren - sei es beim Umstieg auf andere Rohstoffquellen, beim Rezyklieren statt Verbrennen oder beim Verbot von Einwegkunststoffen. Kritisch ist, dass das System der erweiterten Herstellerverantwortung als Lösung gesehen wird, insbesondere da Österreich bereits jetzt mit der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen eine Vorreiterrolle besitzt. Weiters ist es fraglich, inwieweit in der Praxis Hersteller von Waren und Produkten, die außerhalb der EU niedergelassen sind, in die Herstellerverantwortung miteinbezogen werden können. Gelingt dies nicht, so entstehen für die innergemeinschaftlichen Hersteller jedenfalls Wettbewerbsnachteile.
Beschränkung für Mikroplastik
Im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet die Europäische Chemikalienagentur ECHA derzeit eine Beschränkung von Mikroplastik aus, das absichtlich Produkten hinzugefügt wird („Restricting the use of intentionally added microplastic particles to consumer or professional use products of any kind.“). Solche Mikroplastik-Partikel können laut Erhebung der Kommission Bestandteil von Kosmetika, Reinigungsmitteln, Farben oder Düngemittel sein. In die derzeitige Arbeitsdefinition von Mikroplastik fallen jegliche feste oder semi-feste organische oder anorganische Polymere mit einer Größe von 5 mm oder weniger in einer Dimension, unabhängig davon ob sie wasserlöslich oder unlöslich sind. Der Anwendungsbereich der geplanten Beschränkung ist unnötig weit, was auch in der ersten Stakeholder-Befragung der ECHA von mehreren Seiten kritisiert wurde. Trotzdem wird zunächst an der sehr breiten Arbeitsdefinition festhalten werden, wie der ECHA-Mitteilung zu entnehmen ist. Details finden sich darin auch zum Beschränkungs-Inhalt.
Um den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft voranzutreiben, wurde von der Kommission ein Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft erarbeitet. Kerninhalt sind 10 Indikatoren, die die Kreislauforientiertheit beschreiben und den Fortschritt bewerten helfen sollen.