Ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in Europa ist die rasche Klärung der Schnittstellen zwischen Chemikalien, Produkten und Abfällen.  

Die Idealvorstellung: Durch die Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen, der Minimierung unnötiger Belastungen und der Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs werden alle wiederverwertbaren Rohstoffe recycelt, während gleichzeitig besorgniserregende Stoffe aus dem Recyclingregime sukzessive ausgeschleust werden.  

Mit diesem Ziel hat die Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets eine Analyse der bestehenden Regelungen und Schnittstellen durchgeführt und diese in Form einer Mitteilung zu „Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“ veröffentlicht. In der Bestandsaufnahme wurden 4 Hauptproblemfelder identifiziert, die nun eingehender analysiert und behandelt werden sollen:  

1.    Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe sind für Abfallbehandler schwer zugänglich
Nach Ansicht der Kommission fördert die Verbesserung der Informationen über den gesamten Lebenszyklus schadstoffarme Materialkreisläufe. In einer Machbarkeitsstudie soll die Faktenlage verbessert und neue „Tracing-Technologien“ identifiziert werden. Besonderer Fokus gilt dabei importierten Erzeugnissen.  

2.    Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr erlaubt sind 
Entscheidungsmethodiken für jene besorgniserregenden Stoffe, die nicht mehr in Produkten erlaubt sind, sollen entwickelt werden. Recycling versus Verbrennung, möglichst unter Rückgewinnung der Energie, ist hier die entscheidende Schnittstelle  

3.    EU Vorschriften für das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert 
Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Kriterien über das Abfallende. Diese sind in Teilbereichen EU-weit geregelt, in anderen – wie beispielsweise bei Kunststoff immer noch national unterschiedlich. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Chemikalien- und Abfallexperten, eine Zusammenstellung aller nationalen Regelungen und das Erstellen von EU-weiten Leitlinien soll zu einer Harmonisierung und damit zu einer Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs führen.  

4.    Regeln für gefährliche Abfälle und gefährliche Stoffe sind nicht gut abgestimmt 
Die einheitliche Einstufung von Chemikalien und Abfällen soll im ersten Schritt durch einen in Kürze erscheinenden Leitfaden für Abfalleinstufung erleichtert werden. Besonderer Fokus sind hier umweltgefährliche Abfälle.  

Während der Fachverband die Bemühungen um eine EU-weite Harmonisierung der Abfalleinstufung und des Abfallendes positiv bewertet, sieht er insbesondere bei der Suche nach einer Verbesserung der Stoffinformationen über den gesamten Lebenszyklus die Gefahr von neuen administrativen Belastungen für die chemische Industrie. Aktive Mitarbeit der Unternehmen ist entscheidend für die Praxistauglichkeit von diesbezüglichen Vorschlägen. Dafür bleibt aber nicht viel Zeit: Geht es nämlich nach dem Willen der EU-Kommission sollen Maßnahmen bereits bis zum Ende der Amtszeit Mitte 2019 eingeleitet sein. Die Behandlung der Schnittstellen Chemikalien, Produkte und Abfälle wird damit auch zu einem Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft.