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Funktionszusatzstoffe können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie während des Gebrauches der Produkte auch im Kunststoff verbleiben. Ein Additiv, das durch äußere Einflüsse, z.B. Bewitterung oder Auslaugung, aus dem Kunststoff auswandert (migriert), ist wertlos.
Bevor Zusatzstoffe in der Produktion Anwendung finden, wird daher ihr Migrationsverhalten in Tests, die sich oft über viele Jahre erstrecken, überprüft.
Für Kunststoffe, die im Lebensmittel- oder Medizinbereich verwendet werden, ist sowohl die Art der erlaubten Zusatzstoffe als auch das erlaubte "Migrationsverhalten" gesetzlich geregelt.
Die Behauptung, dass es überhaupt keine Migration von Inhaltsstoffen aus Kunststoffen gibt, ist nicht haltbar. "Nichts" ist immer nur eine Frage der Nachweisgrenze der angewandten Meß- und Analysentechnik.